Allgemeine Geschäftsbedingungen
MaMare Events
Proraer Allee 140, 18609 Prora
Fon: +49 1523 37382688 und + 49 152 22869291
Mail: mamare-events@gmx.de
1. Vertragsgegenstand
(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch MaMare Events. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an MaMare Events, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.
(2) MaMare Events bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. MaMare Events übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt MaMare Events keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.
(3) MaMare Events ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
2. Leistungsumfang
(1) Die vom MaMare Events zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.
(2) Sofern MaMare Events an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich MaMare Events, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.
(3) MaMare Events behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt MaMare Events je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen MaMare Events und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass MaMare Events alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.
3. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von MaMare Events um ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt werden der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten.
(2) Der Kunde stellt MaMare Events den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Strom- und Wasseranschlüsse. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.
(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.
(4) Der Kunde hat die von MaMare Events in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde MaMare Events erteilt hat.
4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er MaMare Events unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die MaMare Events nicht zu verantworten hat, stellt MaMare Events Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:
- bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme
- bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme
- bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme
Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.
Sollte MaMare Events für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird MaMare Events die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.
Verpflichtet MaMare Events im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Catering, Licht- und Bühnentechnik, Lieferanten von Fun-Geräten, etc.) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.
5. Absagen aufgrund höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.
6. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen
MaMare Events verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.
7. Nachweise
MaMare Events bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.
8. Pflichtverletzungen
Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Sonstige Bestimmungen
(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.
(3) Gerichtsstand ist Stralsund.
